3. Aufbau eines Sachverständigengutachtens

Aufbau eines ärztlichen Sachverständigengutachtens

 

In den meisten medizinischen Fachdisziplinen wird der Aufbau eines Gutachtens vorgegeben, wobei allerdings Abweichungen hiervon zulässig und kein Zeichen für eine unqualifizierte Arbeit sind.

Das Gutachten beginnt mit dem „Kopf“, der die Daten des Sachverständigen enthält. Hieraus entnehmen wir insbesondere sein Fachgebiet.

Es folgt eine verkürzte Darstellung des Sachverhalts, der aus den vorliegenden ärztlichen Berichten, Attesten und Gutachten erstellt wird und der dem Gutachter für die Bewertung relevant erscheint. Dieser kann in einer zusammenhängenden Schilderung oder in einer chronologischen tabellarischen Aufstellung dargestellt werden.

Danach schildert der Sachverständige die Ergebnisse der eigenen Untersuchung. Darstellungen des Klägers werden in indirekter Rede mit dessen eigenen Worten wiedergegeben. Oftmals werden die Diktate in Abwesenheit des Klägers vorgenommen. Die Sachverständigen werden aber immer mehr dazu angehalten, die Berichte in Anwesenheit des Klägers zu diktieren. Das hat den Vorteil, dass Fehler sofort korrigiert und Ergänzungen sofort vorgenommen werden können. Unterschätzen Sie diese Situation nicht: es fordert Ihnen eine enorme Konzentration ab, sich einzulassen und daneben zu kontrollieren, ob das Richtige diktiert worden ist und Ihre Korrekturen anzubringen! Insofern kann es auch von Nachteil sein! Wenn Sie spätere Korrekturen anbringen wollen, weil Sie meinen, etwas anderes gesagt oder gemeint zu haben, kann Ihnen diese Möglichkeit versperrt sein.

Nun kommt die eigene Beurteilung des Gutachters. Sie sollte sachlich, emotionslos, frei von Widersprüchen, Zweifeln und eindeutig sein. Der Gutachter darf dabei keinen Sachverhalt konstruieren oder fehlenden Sachverhalt ergänzen. Wenn Zweifel bestehen, muss er diese Zweifel durch Nachfrage beim Gericht ausräumen. Das Gericht muss ggf. im Rahmen einer Beweisaufnahme diese Streitpunkte aufklären. Dafür ist der Gutachter nicht zuständig. Falls das nicht möglich ist, muss er alternativ den einen und den anderen Sachverhalt darstellen, damit das Gericht bei einer anschließenden Beweisaufnahme Ergebnisse für beide Varianten vorliegen hat.

Schließlich folgt die Beantwortung der Beweisfragen. Das Gutachten soll zielgenau auf die kritischen Punkte hinführen, die medizinischen – gutachterlichen Probleme herausarbeiten. Der Gutachter soll sich eindeutig positionieren und das herausarbeiten, wozu er noch Aufklärungsarbeit durch das Gericht sieht.

Abgeschlossen wird die Arbeit mit einer Liste der dem Gutachten zugrunde liegenden Literatur.